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28 Stunden jährliche Weiterbildungszeit

Häufig werden die nachhal­tig­keits­be­zo­genen Verant­wor­tungs­be­reiche von Unter­nehmen durch die ESG-Kriterien — Enviro­m­ental (Umwelt), Social (Soziales) und Gover­nance (Unter­neh­mens­führung) — definiert. Zum Bereich Soziales zählen zum Beispiel Weiter­bil­dungs­mög­lich­keiten für Mitar­bei­tende. Eine Analyse des statis­ti­schen Bundesamts hat ergeben, dass auf angestellte Person im Durch­schnitt 28 Stunden jährliche Weiter­bil­dungszeit kommen. Damit nehmen die Stunden, die Mitar­bei­tende in ihre Weiter­bildung inves­tieren können, zu: Im Jahr 2015 waren es pro Kopf noch 22 Stunden.


Quelle: Statis­ti­sches Bundesamt