6.627 Anfragen aufgrund von Diskriminierung
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, eine unabhängige Stelle im Bundesfamilienministerium, zählte im Jahr 2022 insgesamt 6.627 Beratungsanfragen. Das bedeutet, in 6.627 Fällen suchten Menschen Unterstützung und Beratung aufgrund erfahrener Benachteiligung. Benachteiligungen, die sich auf mindestens ein innerhalb des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes (AGG) geschütztes Diskriminierungsmerkmal zurückführen lassen. Im Vergleich zu den Vorjahren stagniert die Zahl der Beratungsanfragen demnach auf einem stabil hohen Niveau.
Ziel des AGG ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Quelle: Antidiskriminierungsbericht der Bundesregierung