Skip to main content
|

6.627 Anfragen aufgrund von Diskriminierung

Die Antidis­kri­mi­nie­rungs­stelle des Bundes, eine unabhängige Stelle im Bundes­fa­mi­li­en­mi­nis­terium, zählte im Jahr 2022 insgesamt 6.627 Beratungs­an­fragen. Das bedeutet, in 6.627 Fällen suchten Menschen Unter­stützung und Beratung aufgrund erfah­rener Benach­tei­ligung. Benach­tei­li­gungen, die sich auf mindestens ein innerhalb des Allge­meinen Gleich­be­hand­lungs­ge­setztes (AGG) geschütztes Diskri­mi­nie­rungs­merkmal zurück­führen lassen. Im Vergleich zu den Vorjahren stagniert die Zahl der Beratungs­an­fragen demnach auf einem stabil hohen Niveau.

Ziel des AGG ist, Benach­tei­li­gungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethni­schen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltan­schauung, einer Behin­derung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu besei­tigen.

Quelle: Antidis­kri­mi­nie­rungs­be­richt der Bundes­re­gierung